Moin und herzlich Willkommen. 


In glücklichen, gesunden Zeiten denkt kaum jemand an den Ernstfall. Doch wenn das Leben unerwartete Wendungen nimmt, ist es entscheidend, vorbereitet zu sein -  für sich selbst und für die Menschen, die einem am Herzen liegen.


Ob Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht. Sorgerechtsverfügung, Bestattungsvollmacht oder Testament - all diese Dokumente stellen sicher, dass Ihre Wünsche respektiert und Ihre Angehörigen entlastet werden. Wer darf für Sie entscheiden, wenn Sie es selbst nicht mehr könnne, gleich, ob vorübergehend oder dauerhaft? Wie sollen medizinische Maßnahmen aussehen? Und wer kümmert sich um Ihre minderjährigen Kinder oder Ihr Immobilienvermögen?


Ich begleite Sie einfühlsam und verständlich durch diesen Prozess - ohne komplizierte Juristensprache, aber mit der nötigen Expertise. Falls erforderlich, arbeite ich mit weiteren Fachleuten wie Steuerberatern zusammen. Durch regelmäßige Fortbildungen stelle ich sicher keine neuen Entwicklungen in der Rechtsprechung zu verpassen, so absolviere ich gerade den Fachanwaltslehrgang im Erbrecht. 


Eine vorausschauende Planung braucht nicht viel Zeit - aber sie gibt Ihnen und Ihren Liebsten Sicherheit und Klarheit wenn es darauf ankommt. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Vorsorge auf rechtswirksame Beine stellen.


Ablauf und Kosten

Die Beratung erfolgt in aller Regel unkompliziert und bequem online. In einem ersten Gespräch machen wir eine "Bestandsaufnahme" Ihrer familiären Situation und der Vermögensverhältnisse. Ich erörtere Ihnen die verschiedenen Gestaltungsoptionen und erfrage Ihre Vorstellungen. Im Anschluss daran erhalten Sie, sofern gewünscht, Ihre individuellen Vorsorgedokumente vorab im Entwurf. Sie haben nun ausreichend Zeit, diese durchzusehen und nach Bedarf mit Ihren Vertrauenspersonen zu besprechen. Sollten noch Fragen offen sein oder Änderungswünsche bestehen, besprechen wir diese selbstverständlich und ich arbeite etwaige Änderungen ein. Mit den finalen Dokumenten sind Sie dann gut ausgestattet. Sorgerechtsverfügung und Testament sind im Anschluss privatschriftlich zu fassen und zumindest bei (künftigem) Immobilienbesitz sollte eine Unterschriftsbeglaubigung der Vorsorgevollmacht beim Notar erfolgen.
Das individuelle Vorgehen besprechen wir dabei persönlich.

Sprechen Sie mich zu den Kosten gerne an, diese hängen immer auch von der Komplexität des jeweiligen Falles und der Vermögenssituation ab.

Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme, bevorzugt via Mail unter mail@kanzlei-giessing.de oder per Telefon unter 040-21071287.
Nutzen Sie auch gerne das Kontaktformular.

Sprechzeiten nach Vereinbarung.

Vorsorgevollmacht

Mit der Vorsorgevollmacht behalten Sie die Kontrolle über Ihre Zukunft, da Sie selbst bestimmen wer in welchem Umfang im Ernstfall Ihre Angelegenheiten regeln darf. Sie ist ein wichtiges Dokument, mit dem Sie für den Fall vorsorgen, dass Sie aufgrund eines Unfalls, einer schweren Krankheit oder altersbedingt Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Sie können eine oder mehrere Vertrauenspersonen bevollmächtigen, in Ihrem Namen Entscheidungen zu treffen und Ihre Interessen zu vertreten. 
Ohne eine solche Vollmacht würde ein Gericht einen gesetzlichen Betreuer bestellen, der möglicherweise nicht Ihren Wünschen entspricht. 
Gleichzeitig entlasten Sie Ihre Angehörigen und verhindern rechtliche Unsicherheiten. 

Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen Behandlungen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder auch ablehnen. Dieses Dokument greift, wenn Sie aufgrund von Krankheit, Unfall oder altersbedingten Einschränkungen nicht mehr eigenständig über Ihre medizinische Versorgung entscheiden können, wenn Sie z.B. nicht mehr ansprechbar oder geschäftsfähig sind.
Mit der Patientenverfügung dokumentieren Sie Ihren Willen und entlasten Angehörige und Ärzte, indem Sie bereits im Vorfeld unnötige Konflikte und Unsicherheiten bestmöglich vermeiden. 







Sorgerechtsverfügung 

Die Sorgerechtsverfügung und -vollmacht sind wichtige Instrumente für Eltern, mit Hilfe derer sichergestellt wird, dass im Falle Ihres Todes oder sonstiger Handlungsunfähigkeit die Versorgung ihrer minderjährigen Kinder sichergestellt  ist. 

Die Sorgerechtsverfügung, die greift, wenn beide Elternteile versterben oder ausfallen, ist für das Familiengericht bindend, wenn die vorgeschlagene Sorgeperson geeignet ist und das Wohl des Kindes nicht gefährdet. 
Wichtig ist auch, dass ggf. bestimmte Personen ausdrücklich ausgeschlossen werden, sofern dies gewünscht ist. Dies sollte, ebenso wie die Benennung des Vormunds, schriftlich begründet werden. 

Die Sorgerechtsvollmacht greift schon dann, wenn die Eltern nur vorübergehend nicht verfügbar sind, z.B. bei Krankheit, Auslandsreisen oder in anderen Notfallsituationen. Sie ermöglicht der benannten Person, die Kinder in Abwesenheit der Eltern zu betreuen und Entscheidungen zu treffen. Sie kann auch rechtliche Entscheidungen treffen, beispielsweise in Schulangelegenheiten oder über medizinische Behandlungen. 

Mit diesen Dokumenten stellen Eltern sicher, dass in einer schwierigen Situation ihre Kinder zumindest von einer Person ihres Vertrauens betreut werden. 
Gibt es keine solchen klaren Anweisungen, entscheidet das Familiengericht. Das Jugendamt wird zunächst als vorläufiger Vormund eingesetzt und kümmert sich um die Betreuung und Unterbringung Ihrer Kinder. Was vielen nicht bewusst ist: Die Kinder kommen im Ernstfall in der Regel zunächst in staatliche Obhut! 
Das Gericht prüft parallel, wer als Vormund in Frage kommt, wobei hier meist das familiäre Umfeld einbezogen wird und entscheidet dann. Hier besteht jedoch immer die Gefahr, dass das Gericht Entscheidungen trifft, die nicht den eigenen Wünschen entsprechen. Außerdem entstehen unter Umständen, wenn es mehrere Personen gibt, die Anspruch auf das Sorgerecht hätten, langwierige rechtliche Auseinandersetzungen, die auch die Kinder zusätzlich belasten. 

Testament

Mit einem Testament legen Sie fest, was nach Ihrem Tod mit Ihrem Vermögen und Ihren Besitztümern geschehen soll. 
Es ermöglicht Ihnen, Ihre Erbfolge individuell zu gestalten. Ohne Testament greift automatisch die gesetzliche Erbfolge, die nicht immer Ihren Vorstellungen entsprechen muss und sich in bestimmten Konstellationen auch als nachteilshaft erweisen kann. 

So müssen Sie z.B. als Eltern insbesondere mit minderjährigen Kindern darüber im Klaren sein, dass Sie im Falle des Versterbens eines der Ehepartner bei Nichtvorliegens eines Testaments aufgrund der gesetzlichen Erbfolge eine so genannte Erbengemeinschaft mit Ihren Kindern bilden. Das klingt erst einmal gar nicht schlimm, oder? Aber wussten Sie, dass aufgrund der Geschäftsunfähigkeit Ihrer minderjährigen Kinder zwar deren Erbteile meist vom überlebenden Elternteil als gesetzlichem Vertreter verwaltet wird, dieser aber der Kontrolle durch das Familiengericht unterliegt? Ohne gerichtliche Zustimmung kann der überlebende Ehepartner beispielsweise keine Immobilien aus dem Erbe verkaufen, wenn diese auch den Kindern gehören. Entscheidungen müssen außerdem einstimmig getroffen werden, was häufig zu Konflikten führt und den überlebenden Ehepartner stark in der Lebensführung einschränkt. 
Hier gilt es, Regelungen zu finden, die für die Familiensituation passend(er) sind.