Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit ergeben sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer entsprechenden Vergütungsvereinbarung. 

Eine telefonische Ersteinschätzung ist für Sie kostenfrei.
Geht bereits ein erstes Gespräch im Einzelfall in eine konkrete (Erst-)Beratung über, teile ich Ihnen dies und auch die entstehenden Kosten selbstverständlich vorher mit.

Erst wenn ich tatsächlich tätig werde und Ihnen bei der Lösung Ihrer konkreten Rechtsfrage helfe, entstehen Ihnen Kosten. Über diese kläre ich Sie transparent auf, so dass Sie das finanzielle Risiko eines etwaigen Rechtsstreits und die Erfolgsaussichten in Ihrer Angelegenheit abwägen können.

Eine Erstberatung kostet, je nach Umfang, bis zu maximal 190,00 Euro zzgl. MwSt. Die Erstberatungsgebühr wird, sofern Sie sich für die weitere Verfolgung Ihrer Angelegenheit entscheiden, auf die weiteren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) entstehenden Kosten angerechnet. Es entstehen Ihnen also keinerlei doppelte Kosten. 

Im arbeitsgerichtlichen Prozess gibt es eine bedeutende Abweichung zu sonstigen zivilrechtlichen Prozessen: In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei die Kosten ihres eigenen Anwaltes – selbst wenn Sie gewinnen.


Sie haben eine Rechtschutzversicherung?

Dann übernehme ich für Sie gerne die Anfrage bezüglich der Deckungszusage. Gemäß §17 der Allgemeinen Rechtschutzbedingungen haben Sie eine freie Anwaltswahl, von der Sie Gebrauch machen sollten, um etwaig bestehenden Interessenskonflikten mit der Versicherung aus dem Weg zu  gehen.